Verwaltungswirt
Ausbildungsdauer
2 Jahre; die Ausbildung beginnt in der Regel zum 01.08. jeden Jahres
Voraussetzungen
- Sekundarabschluss I (Realschulabschluss)
- Am Tag der Einstellung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet (Ausnahmen möglich)
- Erfüllung der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis (z.B. gesundheitliche Eignung, nicht vorbestraft, Deutscher i.S.d. Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder andere EU-Staatsangehörigkeit etc.)
- Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
- Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
- Interesse an rechtlichen Fragestellungen, Politik, Gesellschaft und der Funktionsweise des Staates
Tätigkeiten im Überblick
Verwaltungswirte können in der gesamten Stadtverwaltung eingesetzt werden und ...
- nehmen hoheitliche Tätigkeiten wahr.
- wenden Rechtsvorschriften einzelfallbezogen an.
- beraten und unterstützen hilfesuchende Bürgern*innen und beantworten Anfragen von Organisationen.
- bearbeiten Vorgänge mit Hilfe verschiedener Informations- und Kommunikationssysteme.
- erledigen allgemeine Bürotätigkeiten.
- treffen Verwaltungsentscheidungen oder bereiten diese umfänglich vor.
Ablauf
- Die Auszubildenden werden im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Stadtsekretär-Anwärter eingestellt
- Die Ausbildung bzw. der Vorbereitungsdienst findet in verschiedenen Abschnitten statt:
- die theoretische Ausbildung findet als Grund- und Abschlusslehrgang am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V. (NSI) in Hannover statt
- Zwischen den beiden Lehrgängen erfolgt die praktische Ausbildung in unterschiedlichen Bereichen der Stadtverwaltung
- weitere Informationen zur Ausbildung am NSI findest du auf deren Internetseite.
- Der Abschluss qualifiziert für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (ehemaliger mittlerer Dienst – Besoldungsgruppe A6)
Urlaub / Besoldung
- 30 Tage Jahresurlaub
- Anwärterbezüge in Höhe von zurzeit 1.259,04 € und Übernahme der Lehrgangsgebühren
- Zzgl. einer Lernmittelpauschale sowie je nach Familienstand Trennungsgeld oder Umzugskostenvergütung für die Lehrgangsaufenthalte in Hannover