Sprungziele
Inhalt

Hinweise zur Briefwahl – Stichwahlen am 26. September 2021

Am 26. September 2021 finden nunmehr parallel mit der Bundestagswahl die Stichwahlen zur Wahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Göttingen und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Hann. Münden statt.

Bereits beantragte Briefwahlunterlagen zur Stichwahl werden in diesen Tagen verschickt. Wähler*innen die am Wahlsonntag in ihr jeweiliges Wahllokal gehen, werden gebeten wieder ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und/oder Ihren Personalausweis – als Unionsbürger*in Ihren Identitätsausweis – oder Reisepass bereitzuhalten.

Rückfragen bitte an das Wahl-Team
erreichbar unter der Telefonnummer (05541) 75-186

Sollten Sie beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen Ihr Wahllokal nur erschwert aufsuchen können oder wegen der sich weiterhin dynamisch entwickelnden Infektionszahlen betreffend der Corona-Pandemie besorgt sein, bietet sich weiterhin die Möglichkeit der Briefwahl an. Wenn Sie per Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Diese Unterlagen können postalisch, Online oder im Briefwahlbüro beantragt werden. Diese werden dann an die von Ihnen angegebene Anschrift gesandt bzw. im Briefwahlbüro persönlich ausgehändigt.

Stadt Hann. Münden – Briefwahlbüro
Böttcherstraße 3
Erdgeschoss Neubau; Raum 005
34346 Hann. Münden

Öffnungszeiten und ergänzende Informationen zum Briefwahlbüro:

Der Zugang über den Seiteneingang im Verwaltungsgebäude in der Böttcherstraße 3 ist rollstuhlgerecht.
Beachten Sie bitte die Ausschilderung und nachstehenden Öffnungszeiten sowie die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere die Maskenpflicht!

Weitere Hinweise, ob bzw. inwieweit ihr Wahlraum rollstuhlgerecht - mit Hilfe - zugänglich ist, finden Sie unter „Rathaus & Politik / Wahlen / Wahllokale“.

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Letzter Ausgabetag: Freitag, 24.09.2021 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können Briefwahlunterlagen nur nach vorheriger Terminabsprache ausgegeben werden.

Beantragung von Briefwahlunterlagen online oder postalisch

Zur persönlichen Antragstellung können Sie den Online-Wahlscheinantrag wählen oder die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Der Antrag kann nicht telefonisch und nicht per SMS gestellt werden. Im Antrag sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift anzugeben.

Stellen Sie den Antrag mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung für eine andere Person, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass Sie dazu berechtigt sind. Dies gilt auch für Familienangehörige!

Wichtiger Hinweis

Nur in Ausnahmefällen können gegebenenfalls Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag, 26. September 2021, 15.00 Uhr beantragt werden. Ein Ausnahmefall ist beispielsweise gegeben, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.
Klären Sie die Beantragung bitte möglichst vorab telefonisch unter der Rufnummer: (05541) 75-186.
Am Wahltag ist das Wahl-Team ab 8.00 Uhr erreichbar.
Um Ausnahmefälle, welche bereits am Samstag auftreten, prüfen zu können, wird zudem am Samstag, 25. September 2021, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr das Briefwahlbüro im Verwaltungsgebäude Böttcherstraße 3, geöffnet sein. Bitte nehmen Sie hierfür ggf. Kontakt unter der Telefonnummer (05541) 75-186 auf.

Wichtig:

Die Briefwahlunterlagen zu den Stichwahlen müssen am Wahlsonntag spätestens um 18.00 Uhr beim Gemeindewahlleiter der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden eingehen; die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl müssen hingegen bis zum gleichem Zeitpunkt beim Kreiswahlleiter in Göttingen (siehe Wahlbriefumschlag) eingehen.

Randspalte

nach oben zurück