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27.12.2023

Stadtverwaltung soll Entwurf für neue Parkraumgebührenordnung erstellen

Stadtrat nimmt Konzept des Kasseler Ingenieurbüros IKS als Grundlage für Gesamtmaßnahme

27.12.2023

In seiner Dezembersitzung nahm der Rat der Stadt Hann. Münden das Parkraumbewirtschaftungskonzept der IKS Mobilitätsplanung Kassel zustimmend zur Kenntnis und stellte damit fest, dass auf dessen Grundlage die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch die Verwaltung und den Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen schrittweise erfolgen soll. Die Stadtverwaltung hat damit auf Grundlage des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes unter anderem den Entwurf einer neuen Parkgebührenordnung zu erstellen. Der Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen erhält die Aufgabe, die technische Umsetzung durch Beschaffung der Parkscheinautomaten und der Software voranzutreiben.

Dem Parkraumbewirtschaftungskonzept geht eine umfangreiche Analyse voraus

Das Parkraumbewirtschaftungskonzept der IKS Mobilitätsplanung Kassel berücksichtigt die aktuell bestehende Parkplatzsituation in der Altstadt, die Optimierung der zukünftigen Parkraumsituation für Bewohner, Kunden und Touristen, die Bedarfe von Gewerbetreibenden, Handwerkern und Lieferverkehren sowie weitere Aspekte, darunter z.B. den Fußverkehr, den Radverkehr, Kinderspielplätze, Aufenthaltsqualität und auch die städtebauliche Gestaltung. Nach Auswertung der gesammelten Daten, der Befragung von Hotelbetrieben, Bürgerbeteiligungen in Form eines Workshops und einem weiteren Informationsaustausch sowie der Berücksichtigung schriftlich eingereichter Bedenken und Anregungen durch Gewerbe und Bürgerschaft, empfiehlt das Kasseler Ingenieurbüro die Bewirtschaftung aller in der Innenstadt vorgehaltenen Parkplätze. Hiermit geht auch die Abschaffung der bisher auf einigen Flächen geltenden Parkscheibenregelungen einher.

Der Rat sieht beim Thema Parkraumbewirtschaftung Handlungsbedarf und ist bemüht, die finanziellen Folgen der Bürgerinnen und Bürger, Kundinnen und Kunden, Gäste als auch den Einzelhandel im Blick zu behalten. Dabei habe man es sich nicht leicht gemacht und etwaige Vor- und Nachteile sorgsam gegeneinander abgewogen, fasste es der Ratsvorsitzende Dr. Wilfried Kraft zusammen. Fest steht, dass die bislang geltende Gebührenordnung für die Parkflächen aus dem Jahr 1994 stammt und einer dringenden Überarbeitung und Anpassung an heute übliche Standards bedarf. Die mit dem neuen Konzept einhergehende Verkehrslenkung unter Vermeidung des Parksuchverkehrs soll der Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie den schonenden Umgang mit städtischen Ressourcen und öffentlichen Flächen dienen. Des Weiteren geht es um die Anschaffung moderner Parkautomaten sowie um die Einführung zeitgemäßer digitaler Zahlungsmöglichkeiten. Noch offene Detailfragen, wie die Verlagerung von Wohnmobilstellplätzen, werden bis zur Umsetzung noch geklärt.

Die vorgeschlagenen Änderungen im Überblick

- Eine flächendeckende Bewirtschaftung in der Innenstadt

- Abschaffung der Parkscheibenregelung im zu bewirtschaftenden Gebiet

- Zwei Gebührenzonen:
- 1. Kurzzeitparken (Umfeld Altstadt)
- 2. Langzeitparken mit Monatsticket/ 3-Monats-Ticket/Jahresticket (Umfeld Bahnhof/Blume)

- Tarif Umfeld Altstadt: 1,50 Euro/Stunde (Tanzwerder max. 24 Stunden, Wohnmobile 15 Euro/Tag

-Tarif Bahnhofsumfeld: 1 Euro/Stunde, 20 Euro pro Monat (entspricht 12 Cent die Stunde bei 20 Tagen à 8 Stunden) sowie 3-Monats-Ticket für 50 Euro und Jahresticket für 180 Euro (= 15 Euro/Monat)

- Die P+R-Parkplätze am Bahnhof werden erst nach Ablauf der Zweckbindung von Fördermitteln zum 1. Januar 2028 in die kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung mitaufgenommen

- Eine Mindestgebühr entfällt. Abrechnung in 10-Cent-Schritten möglich

- Bewohnerparkausweise in Höhe von 20 Euro/Monat (entspricht 240 Euro/Jahr)

- Einrichtung einer Ladezone in der Ziegelstraße (auch für Marktbeschicker), ab 18 Uhr Bewohnerparken

- Sondergenehmigungen für Handwerker, Hotels etc. bleiben erhalten

- Die Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts soll als Prozess erfolgen und nach einem Jahr evaluiert werden.

Hintergrund für die neue Gebührenordnung der Parkraumbewirtschaftung

Grundsätzlich ist die Stadt aufgrund der finanziellen Situation darauf angewiesen ihre Einnahmen zu erhöhen, um die vorhandene Infrastruktur, darunter Freibad, Grundschulen, Dorfgemeinschaftshäuser, zu erhalten und gleichzeitig einen genehmigungsfähigen Haushalt zu verabschieden. Dieses Vorhaben wird aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Personal- sowie Energie- und Baukosten zu einer immer größeren Herausforderung. Und auch bei den Parkplätzen handelt es sich um einen öffentlichen Raum, der auch von der Stadt gepflegt und unterhalten werden muss, was wiederum Kosten verursacht. Bei der Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes wird mit Mehreinnahmen von etwa 300.000 Euro gerechnet.

Auch die Bedarfszuweisung von 5,7 Mio. Euro vom Land Niedersachsen erhält die Stadt Hann. Münden nur, wenn sie aufzeigt, dass sie gewillt ist ihre finanzielle Situation auch nachhaltig zu verbessern. Dies muss in einem aufzustellenden Haushaltssicherungskonzept festgeschrieben werden. Dieser schwierigen Aufgabe können die Ratsmitglieder nur nachkommen, indem sie die Einnahmen erhöhen oder die Ausgaben reduzieren. Auch wenn einzelne Maßnahmen für bestimmte Bereiche oder Personen Einschnitte bedeuten, so sind diese für das Gesamtwohl der Stadt Hann. Münden notwendig.

Autor/in: M. Simon / Pressestelle Stadt Hann. Münden

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