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18.01.2024

Kommunale Dienste räumen Straßen nach Prioritätsstufen

Hann. Münden im Winter: Aufgaben der Stadt und Pflichten für Anwohner

18.01.2024

Starke Schneefälle und glatte Straßen belasten seit gestern besonders Autofahrerinnen und Autofahrer sowie Fahrgäste des ÖPNV. Die Mitarbeiter der Kommunalen Dienste sind mit drei Räumfahrzeugen derzeit im Dauereinsatz, um insgesamt 78 Straßenkilometer in ihrem Zuständigkeitsbereich von Schnee zu befreien. Vereinzelt können Straßen aufgrund der abzuarbeitenden Prioritäten noch nicht geräumt sein. Dafür bittet die Stadtverwaltung um Verständnis.

Im Winter erfolgt die Reinigung der innerstädtischen Straßen, Wege und Plätze durch die Kommunalen Dienste nach Prioritätsklassen, die unterschiedlichen Kriterien unterliegen. Oberste Priorität habe Straßen, Wege und Plätze, die eine hohe Verkehrswichtigkeit bzw. eine hohe Verkehrsbelastung aufweisen. Darunter fallen u.a. Straßen mit überörtlichem Verkehr (Bundes-, Landes-, Kreisstraßen), Straßen und Straßenabschnitte mit Öffentlichem Personennahverkehr, Fußgängerzonen, Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr, Straßen mit wichtiger Erschließungsfunktion (Krankenhaus, Polizeidienststellen und große Unternehmen mit starkem Transportverkehr) sowie Straßen mit einer Steigung von mindestens 7 Prozent auf mehr als 100 Metern Straßenlänge. In einer weiteren Prioritätsstufe eingeordnet wurden Straßen, Wege und Plätze, die eins der oben genannte Kriterien aufweisen, aber eine geringere Verkehrswichtigkeit bzw. eine geringere Verkehrsbelastung aufweisen.

Der Winterdienst auf den Fahrbahnen erfolgt nach festgelegten Streu- und Räumplänen nach den Prioritäten der Winterdienstklassen. Nach Erledigung des Winterdienstes in allen Straßen einer Winterdienstklasse werden die Winterdienstmaßnahmen in den Straßen der nächsten Winterdienstklasse fortgeführt. Der Einsatz in den Straßen einer niedrigeren Prioritätenstufe wird abgebrochen, wenn neue winterliche Wetterereignisse eintreten, die sofortige Maßnahmen in Straßen der obersten Prioritätenstufe erfordern.

Aufgabe des städtischen Winterdienstes ist es, den Schnee auf Fahrbahnen zu räumen und die gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehr bei Glätte durch die Stadt mit auftauenden Mitteln abzustreuen. Die Menge der einzusetzenden auftauenden Mittel bestimmen sich nach dem Straßenzustand, der Außentemperatur, der aktuellen und bzw. oder vorhergesagten Wetterlage sowie nach den Erfordernissen zur Vermeidung grober Einschränkungen des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit. Darüber hinaus werden die in den unterschiedlichen Prioritätsklassen, Einmündungsbereiche bei besonderer Gefährdungslage und die Straßen außerhalb geschlossener Ortslage abgestreut. Fußgängerüberwege werden bei Schneefall geräumt und bzw. oder mit abstumpfenden Mitteln abgestreut.

Pflichten für Anwohnerinnen und Anwohner

Anwohnerinnen und Anwohner sind vor ihren Grundstücken für die Gehwege zuständig. Gehwege mit einer geringeren Breite als 1 Meter sind ganz, die übrigen Gehwege auf einer Breite von mindestens 1 Meter zu räumen.
Sonstige notwendige und belebte Überwege an Straßeneinmündungen und Kreuzungen sind auf einer Mindestbreite von 1 Meter jeweils bis zur Straßenmitte zu räumen. Ist in einer Straße oder in Teilstücken einer Straße nur einseitig ein Gehweg vorhanden, so ist der Gehweg nach den vorstehenden Regelungen stets von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu räumen. Sind an einer Straße oder an Teilstücken einer Straße keine Gehwege vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1 Meter neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn von Schnee freizuhalten.

In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der Grundstücke auf der Straßenseite mit gerader Grundstücksnummer, in den Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der Grundstücke auf der Straßenseite mit ungerader Grundstücksnummer zum Schneeräumen verpflichtet.

Autor/in: Pressestelle der Stadt Hann. Münden

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